Bei „gewerbsmäßiger Beförderung von Gütern über 3,5 t hzl GG “ ist ab dem 10.09.2009 eine Berufskraftfahrergrundqualifikation nötig! 

Selbes gilt für die „gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen der Führerscheinklasse D, ab dem 10.09.2008. 

Die Berufskraftfahrergrundqualifikation ist für 5 Jahre gültig und muss alle 5 Jahre verlängert werden (Berufskraftfahrerweiterbildung).

Wurde die Lenkberechtigung der Klasse D vor dem 10.9.2008 oder die Lenkberechtigung der Klassen C oder C1 vor dem 10.09.2009 erstmals erteilt, so ist für die Erlangung der Berufskraftfahrergrundqualifikation ist lediglich die Absolvierung einer 35 stündigen Weiterbildung erforderlich.
Bei Erteilung der Lenkberechtigung nach diesem Stichtag, so ist zum erstmaligen Erlangen der Berufskraftfahrergrundqualifikation eine Prüfung abzulegen.
Diese Berufskraftfahrergrundqualifikation ist alle 5 Jahre durch absolvieren von 35 Stunden Weiterbildung zu erneuern.

Berufskraftfahrerweiterbildung:

Die Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung legt das Ausmaß, den Ablauf und den Inhalt der Weiterbildung fest.
Das Gesamtausmaß der Weiterbildung beträgt 35 Stunden, welche in Unterrichtsmodule zu mindestens 7 Stunden aufgeteilt werden können.

Wir bieten die Ausbildungskurse dafür an.

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